Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schottler & Simon GmbH
FÜR ONLINE-AUFTRÄGE
1. Allgemeines
Die Schottler & Simon GmbH, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin betreibt einen Callcenter Vermittlungsdienst unter der Domain www.call-center.ag (auch erreichbar unter www.squt.de und www.call-center-scout.de)
2. Registrierung für Callcenter
Um über Ausschreibungen informiert zu werden und an diesen teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei SQUT erforderlich. Registrieren können sich ausschließlich Callcenter, die ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und Unternehmer sind. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe eines Benutzernamens und Passworts; die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht übertragbar. SQUT kann fehlerhafte Angaben ändern. Unternehmen, die ihre Daten nicht aktuell halten, können entfernt werden. Die Registrierung berechtigt SQUT zur Bonitätsprüfung. Partner erhalten halbjährlich das SQUT-Magazin; dies kann widerrufen werden. Partner stimmen der Datenweitergabe an potenzielle Kunden zu, die aktiv Kontaktdaten erworben haben.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung für Partner
Die Zusammenarbeit von SQUT und dem Partner ist unbefristet. Beide Seiten können die Zusammenarbeit werktäglich kündigen. Nach Kündigung werden keine neuen Ausschreibungen mehr weitergeleitet. SQUT kann bei Zahlungsverzug sofort kündigen oder den Zugang sperren.
4. Vergütung
Auftraggebern entstehen durch die Nutzung von SQUT keine Kosten. Zahlungsbedingungen und Preise, die der Partner für Leistungen von SQUT zu zahlen hat, ergeben sich aus dem jeweiligen Online-Formular. Partner stellen die Kontorichtigkeit und Kontodeckung sicher. Folgen verspäteter Zahlungen gehen zu Lasten der Partner, es sei denn, SQUT hat den Fehler verursacht. Rechnungen werden ausschließlich digital erstellt. Zahlungsfristen ergeben sich aus der Rechnung.
5. Regelungen für Auftraggeber
Auftraggeber kann nur ein Unternehmer sein. Auftraggeber schreiben ihre Aufträge kostenfrei und unverbindlich aus. Ausschreibungen ohne konkreten Bedarf, insbesondere mit dem Ziel der Preisermittlung, sind nicht gestattet. SQUT behält sich das Recht vor, falsche Angaben zu entfernen oder zu ändern. Ausschreibungen werden erst nach SQUT-Validierung freigegeben. Es besteht keine Garantie für Bieterantworten. Auftraggeber sind nicht verpflichtet, Aufträge zu vergeben.
6. Ablauf einer Ausschreibung, Regelungen für Partner
Auftraggeber schreiben ihre Aufträge ohne Entgelt und unverbindlich auf call-center-scout.de aus. Der Partner kann die Ausschreibungen kostenfrei auf der Website von SQUT einsehen und erhält E-Mail-Benachrichtigungen; Kontaktdaten werden zunächst zurückgehalten. Partner können Kontaktinformationen bis zu 10 Mal pro Ausschreibung erwerben (maximal 6 Kontaktübermittlungen pro Auftraggeber). SQUT erhält keinen Einblick in Gebote. Partner dürfen Ausschreibungsdaten nicht über die Angebotsabgabe hinaus missbrauchen. SQUT legt offen, welche Anbieter Kontaktdaten erworben haben. Vertragsbedingungen zwischen Partnern und Auftraggebern sind deren Angelegenheit. SQUT schließt Gewährleistungen für tatsächliches Zustandekommen von Geschäften aus. SQUT trägt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Ausschreibungen. Kontaktkaufgebühren gelten auch bei fehlerhaften oder veralteten Inhalten.
7. Datenschutz, Geheimhaltung
Persönliche Daten werden ausschließlich im Rahmen des der Zweckbestimmung erforderlichen Umfangs abgefragt, verarbeitet, genutzt und weitergegeben. SQUT wahrt die Vertraulichkeit; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur gemäß Vereinbarung oder bei bereits bekanntem Wissen. SQUT darf Kunden/Partner mit deren stillschweigender Zustimmung unter Verwendung von Logos als Referenz führen.
8. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Partner stellen SQUT von Ansprüchen aus mangelhafter Leistungserbringung frei. Auftraggeber/Partner tragen die Verantwortung für Schäden, die SQUT und anderen durch Missbrauch oder rechtswidrige Nutzung entstehen.
9. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche der Sitz von SQUT vereinbart.
10. Sonstige Bestimmungen
SQUT behält sich das Recht vor, Teile der Website ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Gesprächsaufzeichnungen (voicefiling)
Wenn Auftraggeber Qualifizierungsfragebögen ausfüllen, führt das SQUT-Dispatching-Team Folgeanrufe durch. Mit Zustimmung des Anrufers werden Aufzeichnungen als MP3-Downloads bereitgestellt. Downloadrechte kosten zusätzlich über die Kontaktdaten hinaus; Länge und Preis variieren und werden vorab offengelegt. Käufer dürfen die Dateien nicht an Dritte weitergeben.
FÜR ANZEIGEN-AUFTRÄGE (print/online)
1. Anzeigenauftrag
Verträge über eine oder mehrere Anzeigenveröffentlichungen durch Auftraggeber in Druckerzeugnissen zur Verbreitung.
2. Abruf von Anzeigen
Anzeigen müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss bestellt werden. Bei Einzelabrufrechten muss die Bestellung innerhalb eines Jahres nach der ersten Veröffentlichung erfolgen.
3. Anzeigenpreise und Provisionen
Die Preise richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Tarifänderungen nach Vertragsschluss berechtigen den Verlag zur Preisanpassung, es sei denn, der Nicht-Kaufmann hat innerhalb von vier Monaten vor Veröffentlichung bestellt. Agenturen dürfen Verlagsprovisionen nicht an Kunden weitergeben.
4. Nichterfüllung, höhere Gewalt
Bei Nichterfüllung durch Verschulden des Verlags ist der Differenzbetrag zwischen gewährtem und tatsächlichem Rabatt zu zahlen. Höhere Gewalt (Krieg, Streik, Pandemien) schließt Veröffentlichungs- oder Schadenersatzansprüche aus.
5. Umrechnung von Text-Millimetern
Text-Millimeterzeilen werden gemäß Preisstandards in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Platzierungswünsche
Platzierungswünsche (bestimmte Ausgabe, Rubrik, Position) erfordern rechtzeitige Übermittlung. Der Verlag informiert bei Unmöglichkeit. Rubrizierte Anzeigen erscheinen ohne besondere Vereinbarung in den entsprechenden Rubriken.
7. Kennzeichnung
Redaktionell erscheinende Anzeigen können mit „Anzeige" gekennzeichnet werden. Textanzeigen grenzen an mindestens zwei Textseiten.
8. Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag lehnt Aufträge nach objektiven Kriterien ab, insbesondere bei rechtlichen Bedenken, inakzeptablem Inhalt oder technischer Unmöglichkeit. Dies gilt auch für Netz- und Drittplattformaufträge. Beilagenaufträge erfordern eine Musterfreigabe vor verbindlicher Annahme.
9. Rechteeinräumung für bereitgestelltes Bild- und Textmaterial
Die Übermittlung von Text, Bildern, Logos oder Materialien (Interviews, Artikel) an die Redaktion – ob über Anzeigenaufträge oder das SQUT-Anzeigennetzwerk – stellt eine ausdrückliche Zustimmung dar:
- Schottler & Simon GmbH erhält einfache, ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrechte gemäß § 31 Abs. 3 UrhG.
- Die Rechte umfassen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), Bearbeitung und Archivierung.
- Inhalte können über alle Kanäle der Schottler & Simon GmbH erscheinen: Print, Online (squt.de, call-center.ag, call-center-scout.de), Social Media, Newsletter.
- Der Auftraggeber versichert, dass alle abgebildeten/benannten Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben. Besondere Datenkategorien (Ethnie, Gesundheit) erfordern eine ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
- Löschungsrechte gemäß Art. 17 DSGVO sind ausgeschlossen – mit Ausnahme gesetzlicher Anforderungen – insbesondere bei medienprivilegierten Inhalten (Art. 85 DSGVO i.V.m. § 57 RStV).
- Ein Widerruf/Löschung von Inhalten nach Veröffentlichung ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber stellt Schottler & Simon GmbH von Ansprüchen Dritter aus unzureichender Rechteübertragung oder Einwilligung frei.
10. Druckunterlagen / Verantwortung
Auftraggeber stellen rechtzeitig qualitativ einwandfreie Druckunterlagen/Beilagen bereit. Der Verlag garantiert eine dem Druckerzeugnis entsprechende Qualität im Rahmen technischer Möglichkeiten.
11. Ersatz, Haftung, Fristen
Fehlerhafte Veröffentlichungen berechtigen zu Preisminderung oder Ersatzanzeigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind bei Fehlen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beanstandungen sind innerhalb von vier Wochen einzureichen.
12. Probeabzüge
Werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Rücksendung mit Korrekturen innerhalb der Frist ist erforderlich.
13. Anzeigenhöhe
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Standardhöhe.
14. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der in den Preislisten angegebenen Fristen zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 2% über dem EZB-Basiszins an. Der Verlag kann Vorauszahlung verlangen.
15. Anzeigenbeleg
Wird auf Wunsch bereitgestellt. Bei Nichtverfügbarkeit tritt eine Verlagsbescheinigung an die Stelle des Belegs.
16. Zusatzkosten
Auftraggeber tragen die Kosten für Sondermaterialien, Grafiken oder Änderungswünsche.
17. Auflagenminderung
Bei Volumenverträgen ist eine Preisminderung möglich, wenn die durchschnittliche Auflage um mehr als 20% sinkt und der Verlag keinen Rücktritt anbietet.
18. Ziffernanzeigen
Angebote auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Der Verlag darf Angebote prüfen und ablehnen, muss jedoch keine Geschäftsangebote weiterleiten.
19. Rücksendung von Druckunterlagen
Nur auf Anfrage. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Auftragsende.
20. Rabattabrechnung
Rabattgutschriften und -zuschläge erfolgen zum Jahresende.
21. Platzierungsbestätigung
Platzierungswünsche erhalten eine bedingte Bestätigung. Technische Änderungen rechtfertigen keinen Schadenersatz.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags (soweit gesetzlich zulässig).